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Thema: "Twister" mal wieder...
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"Twister" mal wieder...
Bettina Winsemann, aka Twister und einschlaegig bekannte "Netzaktivistin", schreibt bei Heise ueber "Nacktheit und Pornografie" ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33031/1.html ).
Das zugrunde liegende Thema und die hinterstehende Problematik ist an sich interressant und bedarf durchaus gesellschaftlichen Konsens.
Nur, hat sich Bettina Winsemann einen falschen Vorfall hierzu ausgesucht.
Die Autorin stellt selbst richtigerweise fest, dass die "14-Jährige", welche von sich selbst Nacktbilder angefertigt hatte, diese Bilder "an vermeintlich jugendliche Vertrauenspersonen weitergegeben" hat.
Jetzt haette die Autorin auch noch darauf kommen koennen, dass die "14-Jährige" aufgrund des Inhaltes (Nacktbilder oder Jugendpornografie dahin gestellt) ein besonderes Interesse daran hatte, dass diese Bilder nicht an Dritte weitergegeben werden (von Grund auf Gesetz dem Fall es dann auch gar nicht erst zu Ermittlungen gekommen waere).
Genau diese Weitergabe der Bilder an Dritte ist allerdings augenscheinlich erfolgt, und desshalb liegt hier darauf hin schon eine strafbare Handlung vor, ob unter Erwachsenen oder unter Jugendlichen, welche (die Jugendlichen) zumindest vermindert straffaehig sind, allerdings nicht zwingend auch aufgrund des Artikels, welches Bettina Winsemann zur Argumentationsfuehrung mit benannt hat.
Als kroenender Abgang laesst sich die Autorin es sich nicht nehmen, den Vorfall auch noch als Motiv fuer ein "Zurück zur keuschen Verhüllung" zu konstruieren. Dies erinnert doch sehr stark an den selbsternannten Begriff der Lustfeindlichkeit, welchen Gegnern von Prostitution und (zumindest harter) Pornografie oft unter die Nase gehalten wird, womit sich die Autorin auf der Argumentations-Ebene gaenzlich selbst diskreditiert.
Interessant auch, dass einige Personen, welche sich im O-Ton fuer den "Datenschutz" stark machen, dann, wenn es dem Thema nuetzlich ist, ganz schnell datenschutzrechtliche Bedenken _vergessen_ oder auf dem Nebenabstellgleis behandelt werden.
Fast schon als normal zu betrachten ist es hingegen, dass Personen, welche sich sowieso mit dem Urheberrecht von Grund auf nicht anfreunden zu scheinen koennen, auch mal ganz schnell das Recht am eigenen Bild und die Freiheit der Person, wer welche Inhalte an Dritte weiter gibt, keine Berueksichtigung finden.
Sowas passiert vornehmlich dann immer, wenn sich eine Person das Recht fuer sich allein bestellt hat.
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